Um die Effizienz zu erhöhen und Verwaltungslasten zu senken, sollte die EBA einen kohärenten Melderahmen auf der Grundlage eines harmonisierten Satzes von Standards für Liquiditätsanforderungen einrichten, der in der gesamten Union angewandt werden sollte. Zu diesem Zweck sollte sie einheitliche Meldeformate und IT-Lösungen ausarbeiten, die den Bestimmungen dieser Verordnung und der Richtlinie 2013/36/EU Rechnung tragen. Bis zum Datum der Anwendung der vollständigen Liquiditätsanforderungen sollten Institute weiterhin ihre nationalen Meldepflichten erfüllen.
CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)
Erwägungsgrund 103 CRR
Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.
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