Zum Inhalt springen
Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 518b CRR – Berichterstattung über Überschreitungen und Aufsichtsbefugnisse zur Beschränkung von Ausschüttungen

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2021 Bericht darüber, ob durch außergewöhnliche Umstände, die erhebliche wirtschaftliche Störungen des ordnungsgemäßen Funktionierens und der Integrität der Finanzmärkte auslösen, rechtfertigen, dass

  • a) während solchen Zeiträumen den zuständigen Behörden gestattet wird, Überschreitungen, die nicht auf Unzulänglichkeiten der internen Modelle der Institute für das Marktrisiko zurückzuführen sind, aus diesen internen Modellen auszuschließen,
  • b) während solchen Zeiträumen den zuständigen Behörden zusätzliche verbindliche Befugnisse gewährt werden, um Ausschüttungsbeschränkungen für Institute zu verhängen.

Die Kommission wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen prüfen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 518b CRR nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 518b CRR? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten