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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 516 CRR – Langfristige Finanzierungen

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Die Kommission erstattet bis zum 31. Dezember 2015 Bericht über die Auswirkungen dieser Verordnung auf die Förderung langfristiger Investitionen in wachstumsfördernde Infrastrukturen.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 516 CRR verweisen

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