Zum Inhalt springen
Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 383t CRR – Innerhalb der Unterklasse anwendbare Korrelationen des Referenz-Kreditspreadrisikos

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Der Korrelationsparameter ρₖₗ zwischen zwei Sensitivitäten WSₖ und WSₗ aus Risikopositionen, die den in Artikel 383s Absatz 1 Tabelle 1 genannten Sektor-Unterklassen 1 bis 10, 12 bis 18 und 20 zugeordnet sind, wird wie folgt festgesetzt:

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Scheitelpunkte der Sensitivitäten k und l identisch sind, andernfalls 90 %;

[Abbildung] entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Namen der Sensitivitäten k und l identisch sind, 90 %, wenn die beiden Namen unterschiedlich, aber rechtlich miteinander verbunden sind, andernfalls 50 %;

[Abbildung] entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Namen beide den Unterklassen 1 bis 10, beide den Unterklassen 12 bis 18 oder beide der Unterklasse 20 angehören, andernfalls 80 %.

(2) Der Korrelationsparameter ρₖₗ zwischen zwei Sensitivitäten WSₖ und WSₗ aus Risikopositionen, die den Sektor-Unterklassen 11 und 19 zugeordnet sind, wird wie folgt festgesetzt:

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Scheitelpunkte der Sensitivitäten k und l identisch sind, andernfalls 90 %;

[Abbildung] entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Namen der Sensitivitäten k und l identisch sind und die beiden Indizes derselben Reihe angehören, 90 %, wenn die beiden Indizes gleich sind, aber unterschiedlichen Reihen angehören, andernfalls 80 %;

[Abbildung] entspricht dem Wert 1, wenn die beiden Namen entweder beide der Unterklasse 11 oder beide der Unterklasse 19 angehören, andernfalls 80 %.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 383t CRR verweisen

  • Art. 383b CRR – Eigenmittelanforderungen für Delta-Faktor- und Vega-Risiken
  • Art. 383g CRR – Risikofaktoren des Aktienkursrisikos

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 383t CRR nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 383t CRR? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten