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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 383i CRR – Delta-Risikosensitivitäten

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Institute berechnen Delta-Risikosensitivitäten aus Risikofaktoren des Zinsrisikos wie folgt:

  • a) Die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus risikofreien Zinssätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

[Abbildung]

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] = die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

rₖₜ = der Wert des Risikofaktors k aus risikofreien Zinssätzen mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als rₖₜ in VCVA;

[Abbildung] = die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus risikofreien Zinssätzen;

Vᵢ = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als rₖₜ in der Bewertungsfunktion Vᵢ;

  • b) die Delta-Sensitivitäten gegenüber Risikofaktoren aus Inflationsraten sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts gegenüber diesen Risikofaktoren werden wie folgt berechnet:

[Abbildung]

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] = die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

inflₖₜ = der Wert eines Risikofaktors k des Inflationsrisikos mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als inflₖₜ in VCVA;

[Abbildung] = die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor des Inflationsrisikos;

Vᵢ = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als inflₖₜ in der Bewertungsfunktion Vᵢ.

(2) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Devisenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

[Abbildung]

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] = die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

FXₖ = der Wert des Risikofaktors k aus Devisenkassakursen;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als FXₖ in VCVA;

[Abbildung] = die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Devisenkassakursen;

Vᵢ = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als FXₖ in der Bewertungsfunktion Vᵢ.

(3) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

[Abbildung]

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] = die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

ccsₖₜ = der Wert des Risikofaktors k aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als ccsₖₜ in VCVA;

[Abbildung] = die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Gegenpartei-Kreditspread-Sätzen;

Vᵢ = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als ccsₖₜ in der Bewertungsfunktion Vᵢ.

(4) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Referenz-Kreditspread-Sätzen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

[Abbildung]

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] = die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

rcsₖₜ = der Wert des Risikofaktors k aus Referenz-Kreditspread-Sätzen mit der Laufzeit t;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als ccsₖₜ in VCVA ;

[Abbildung] = die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Referenz-Kreditspread-Sätzen;

Vᵢ = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als ccsₖₜ in der Bewertungsfunktion Vᵢ.

(5) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Aktienkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

[Abbildung]

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] = die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

EQ = der Wert des Aktienkassakurses;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als EQ in VCVA;

[Abbildung] = die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Aktienkassakursen;

Vᵢ = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als EQ in der Bewertungsfunktion Vᵢ.

(6) Institute berechnen die Delta-Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber Risikofaktoren aus Warenkassakursen sowie eines anerkennungsfähigen Absicherungsinstruments gegenüber diesen Risikofaktoren wie folgt:

[Abbildung]

[Abbildung]

Dabei gilt:

[Abbildung] = die Sensitivitäten der aggregierten CVA gegenüber einem Risikofaktor aus Warenkassakursen;

CTY = der Wert des Warenkassakurses;

VCVA = die anhand des regulatorischen CVA-Modells berechnete aggregierte CVA;

x,y = andere Risikofaktoren als CTY in VCVA;

[Abbildung] = die Sensitivitäten des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i gegenüber einem Risikofaktor aus Waren-Kassakursen;

Vᵢ = die Bewertungsfunktion des anerkennungsfähigen Absicherungsgeschäfts i;

w,z = andere Risikofaktoren als CTY in der Bewertungsfunktion Vᵢ.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 383i CRR verweisen

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