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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 325ab CRR – Geltungsbereich

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

(1) Für das alternative Korrelationshandelsportfolio umfassen die Eigenmittelanforderungen das Ausfallrisiko bei Verbriefungspositionen und Absicherungen, die keine Verbriefungsposition darstellen. Diese Absicherungen werden bei den Berechnungen des Ausfallrisikos bei Nicht-Verbriefungspositionen nicht berücksichtigt. Es werden keine Diversifizierungsvorteile zwischen den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei Nicht-Verbriefungspositionen, den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei nicht in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen und den Eigenmittelanforderungen für das Ausfallrisiko bei in das alternative Korrelationshandelsportfolio einbezogenen Verbriefungspositionen gewährt.

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„Was regelt Art. 325ab CRR? Zitiere den Wortlaut.“

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