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Zitierfest

CRR · Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Eigenmittelverordnung, konsolidiert inkl. CRR III)

Art. 298 CRR – Folgen der Anerkennung der risikomindernden Effekte von vertraglichem Netting

Amtliche Fassung, Stand 26.06.2026.

Für die Zwecke der Abschnitte 3 bis 6 wird vertragliches Netting nach Maßgabe der dortigen Bestimmungen anerkannt.

Verweise

Vorschriften, die auf Art. 298 CRR verweisen