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Zitierfest

BWahlG · Bundeswahlgesetz

§ 13 BWahlG – Ausschluss vom Wahlrecht

Amtliche Fassung, Stand 03.07.2026.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 13 BWahlG verweisen

Rechtsprechung zu § 13 BWahlG

4 Entscheidungen zitieren § 13 BWahlG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 29.01.2019 – 2 BvC 62/14 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Ein Wahlrechtsausschluss steht der Beschwerdefähigkeit im Wahlprüfungsverfahren gemäß § 48 Abs. 1 BVerfGG nicht entgegen, wenn dieser Ausschluss Gegenstand der Beschwerde ist. 2. Beschränkt sich der Beschwerdeführer im Wahlprüfungsverfahren auf die Geltendmachung einer subjektiven Rechtsverletzung, bedarf es der Darlegung der Mandatsrelevanz des Wahlfehlers nicht. 3. Ein Ausschluss vom aktiven …
  • BVerfG, Urt. v. 30.07.2024 – 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Der Entschluss des Gesetzgebers, das Wahlrecht zu reformieren, ist nicht an besondere Voraussetzungen gebunden. 2.Das in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1 und 4 Sätze 1 und 2 BWahlG geregelte Zweitstimmendeckungsverfahren begründet über die gerechtfertigten Ausnahmeregelungen für erfolgreiche unabhängige Bewerber hinaus keine Ungleichbehandlung. 3. Unter den gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen …
  • BGH, Beschl. v. 04.08.2010 – XII ZB 167/10 · 12. Zivilsenat

    Leitsatz: 1. Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt. Für einen in diesem Sinne umfassenden Verfahrensgegenstand spricht, dass die vom Gericht getroffene Maßnahme die Betreuung auf Aufgabenkreise …
  • BVerfG, Beschl. v. 15.04.2019 – 2 BvQ 22/19 · 2. Senat

    Nichtanwendbarkeit der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter bei der Europawahl - Exklusivität der Wahlprüfungsbeschwerde gilt nicht gegenüber der abstrakten Normenkontrolle, auch nicht in unmittelbarem zeitlichem Umfeld …

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