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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 67 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung fest, ob die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners gegen eine Bestimmung des Grundgesetzes verstößt. Die Bestimmung ist zu bezeichnen. Das Bundesverfassungsgericht kann in der Entscheidungsformel zugleich eine für die Auslegung der Bestimmung des Grundgesetzes erhebliche Rechtsfrage entscheiden, von der die Feststellung gemäß Satz 1 abhängt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 67 BVerfGG verweisen

Rechtsprechung zu § 67 BVerfGG

21 Entscheidungen zitieren § 67 BVerfGG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 07.11.2017 – 2 BvE 2/11 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Der parlamentarische Informationsanspruch aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG ist auf Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Bei Vorliegen berechtigter Geheimhaltungsinteressen kann die Beantwortung parlamentarischer Anfragen unter Anwendung der Geheimschutzordnung geeignet sein, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Fragerecht der Abgeordneten …
  • BVerfG, Urt. v. 10.06.2014 – 2 BvE 2/09, 2 BvE 2/10 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Die Bundesversammlung hat nach Art. 54 Abs. 1 GG ausschließlich die Aufgabe, den Bundespräsidenten zu wählen; sie soll in ihren Abläufen die besondere Würde des Amtes unterstreichen. 2. Den Mitgliedern der Bundesversammlung sind durch Art. 54 GG außer dem Recht zur Teilnahme an der Wahl nur begrenzte Rechte zugewiesen. Ihre Rechtsstellung entspricht nicht der der Mitglieder des Bundestages.
  • BVerfG, Urt. v. 28.02.2012 – 2 BvE 8/11 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Der Deutsche Bundestag erfüllt seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit. Budgetrecht und haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages werden grundsätzlich durch Verhandlung und Beschlussfassung im Plenum …
  • BVerfG, Beschl. v. 04.05.2020 – 2 BvE 1/20 · 2. Senat

    Erfolgloser Eilantrag im Organstreitverfahren bzgl der Abberufung des Rechtsausschussvorsitzenden - Eilantrag zwar zulässig - Erlass einer eA nach Folgenabwägung allerdings nicht dringend geboten

  • BVerfG, Beschl. v. 19.08.2011 – 2 BvG 1/10 · 2. Senat

    Leitsatz: Im Verfahren des Bund-Länder-Streits kann Antragsteller oder Antragsgegner für den Bund nur die Bundesregierung, für ein Land nur die Landesregierung sein.
  • BVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 – 2 BvQ 91/18 · 2. Senat

    Verwerfung von eA-Anträgen, gerichtet auf die Außervollzugsetzung des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 10. Juli 2018 (juris: PartGuaÄndG 2018) - Unzulässigkeit der eA-Anträge bei mangelnder Statthaftigkeit entsprechender Anträge im Hauptsacheverfahren der …

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