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Zitierfest

BVerfGG · Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

§ 46 BVerfGG

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Erweist sich der Antrag auf Entscheidung gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes als begründet, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß die politische Partei verfassungswidrig ist.

(2) Die Feststellung kann auf einen rechtlich oder organisatorisch selbständigen Teil einer Partei beschränkt werden.

(3) Mit der Feststellung ist die Auflösung der Partei oder des selbständigen Teiles der Partei und das Verbot, eine Ersatzorganisation zu schaffen, zu verbinden. Das Bundesverfassungsgericht kann in diesem Fall außerdem die Einziehung des Vermögens der Partei oder des selbständigen Teiles der Partei zugunsten des Bundes oder des Landes zu gemeinnützigen Zwecken aussprechen.

Verweise

Vorschriften, die auf § 46 BVerfGG verweisen

  • § 46 BWahlG – Verlust der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Rechtsprechung zu § 46 BVerfGG

6 Entscheidungen zitieren § 46 BVerfGG: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 – 2 BvB 1/13 · 2. Senat

    Leitsatz: 1. Das Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG stellt die schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde dar. Es soll den Risiken begegnen, die von der Existenz einer Partei mit verfassungsfeindlicher Grundtendenz und ihren typischen verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten ausgehen. 2. Das Gebot der Staatsfreiheit politischer Parteien und …
  • BVerwG, Beschl. v. 09.06.2022 – 6 VR 2/21 · 6. Senat

    Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer verbotenen Vereinigung

  • BVerfG, Beschl. v. 20.02.2013 – 2 BvE 11/12 · 2. Senat

    Antrag einer politischen Partei auf Feststellung ihrer Verfassungskonformität mangels Antragsberechtigung unzulässig - Fehlen eines gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verfassungskonformität einer politischen Partei stellt keine Rechtsschutzlücke dar und verletzt politische Partei nicht …

  • BVerwG, Urt. v. 10.10.2024 – 2 C 15/23 · 2. Senat

    Leitsatz: Auch Bewerber für einen nicht im Beamtenverhältnis ausgestalteten juristischen Vorbereitungsdienst müssen Mindestanforderungen an eine Verfassungstreuepflicht erfüllen. Daran fehlt es, wenn sie sich aktiv gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen (bejaht für ein Mitglied und Funktionär der Partei "Der III. Weg").
  • BVerwG, Urt. v. 14.12.2022 – 6 A 6/21 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Die Ersatzorganisation ist ein Personenzusammenschluss, der an Stelle der verbotenen Vereinigung deren verfassungswidrige Nah-, Teil- oder Endziele ganz oder teilweise, kürzere oder längere Zeit, örtlich oder überörtlich, offen oder verhüllt weiterverfolgt oder weiterverfolgen will. Sie muss davon geprägt sein, die Ziele der verbotenen Vereinigung weiterzuverfolgen. 2. Der in § 8 Abs. 1 …
  • BVerwG, Urt. v. 19.06.2019 – 6 C 9/18 · 6. Senat

    Leitsatz: 1. Unzuverlässig im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a WaffG a.F. ist in der Regel auch derjenige, der verfassungsfeindliche Bestrebungen im Rahmen der Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen politischen Partei verfolgt (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 30. September 2009 - 6 C 29.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 100 Rn. 13 ff.). 2. Bestrebungen, die sich im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a …

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