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Zitierfest

BremPolG · Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) in der Fassung vom 6. Dezember 2001

§ 8 BremPolG – Verantwortlichkeit nach anderen Vorschriften

Amtliche Fassung, Stand 26.05.2026.

Soweit die §§ 10 bis 47 Maßnahmen auch gegen andere Personen zulassen, werden die §§ 5 bis 7 nicht angewandt.