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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 4 BRAO – Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Zur Rechtsanwaltschaft kann nur zugelassen werden, wer

  • 1. die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat,
  • 2. die Eingliederungsvoraussetzungen nach Teil 3 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllt oder
  • 3. über eine Bescheinigung nach § 16a Absatz 5 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland verfügt.

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden.

Verweise

Vorschriften, die auf § 4 BRAO verweisen

  • § 46a BRAO – Zulassung als Syndikusrechtsanwalt
  • § 46c BRAO – Besondere Vorschriften für Syndikusrechtsanwälte
  • § 207 BRAO – Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer und berufliche Stellung; Rücknahme und Widerruf
  • § 209 BRAO – Kammermitgliedschaft von Inhabern einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz

Rechtsprechung zu § 4 BRAO

50 Entscheidungen zitieren § 4 BRAO, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerfG, Beschl. v. 14.01.2014 – 1 BvR 2998/11, 1 BvR 236/12 · 1. Senat

    Leitsatz: 1. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten verletzen Regelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit sie zugunsten einer der beteiligten Berufsgruppen deren Anteils- und Stimmrechtsmehrheit (hier: § 59e Abs. 2 Satz 1 BRAO und § 52e Abs. 2 Satz 1 PAO) sowie deren Leitungsmacht (hier: § 59f Abs. 1 Satz 1 BRAO und § …
  • BGH, Beschl. v. 01.08.2025 – AnwZ (Brfg) 17/25 · Senat für Anwaltssachen

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines in England und Wales zugelassenen "Barristers" im Wege der Eingliederung nach Brexit

  • BGH, Urt. v. 25.04.2025 – AnwZ (Brfg) 41/24 · Senat für Anwaltssachen

    Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusrechtsanwalt

  • BGH, Urt. v. 05.07.2024 – AnwZ (Brfg) 1/23 · Senat für Anwaltssachen

    Zulassung eines bei einem Bistum angestellten Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt

  • BGH, Urt. v. 05.07.2024 – AnwZ (Brfg) 12/23 · Senat für Anwaltssachen

    Zulassung eines bei einem Bistum angestellten Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt

  • BFH, Beschl. v. 17.05.2023 – II B 36/22 · 2. Senat

    Leitsatz: NV: Im Jahr 2022 bestand für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater noch keine Verpflichtung, ihre Schriftsätze als elektronische Dokumente zu übermitteln. Das gilt auch, wenn sie in einer Partnerschaftsgesellschaft mit einem Rechtsanwalt verbunden waren.

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