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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 35 BRAO – Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Wird auf Ersuchen der Rechtsanwaltskammer für das Verwaltungsverfahren ein Vertreter bestellt, soll ein Rechtsanwalt bestellt werden.

Rechtsprechung zu § 35 BRAO

Eine Entscheidung zitiert § 35 BRAO.

  • BGH, Urt. v. 02.04.2020 – IX ZR 135/19 · 9. Zivilsenat

    Leitsatz: 1a. Die Sachdienlichkeit der Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass im in erster Instanz anhängigen Nachverfahren bereits ein Sachverständigengutachten über die Echtheit der Unterschriften unter der Urkunde eingeholt worden ist. 1b. Die Sachdienlichkeit der Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren kann nicht mit der …

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