Wird auf Ersuchen der Rechtsanwaltskammer für das Verwaltungsverfahren ein Vertreter bestellt, soll ein Rechtsanwalt bestellt werden.
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 35 BRAO – Bestellung eines Vertreters im Verwaltungsverfahren
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
Rechtsprechung zu § 35 BRAO
Eine Entscheidung zitiert § 35 BRAO.
BGH, Urt. v. 02.04.2020 – IX ZR 135/19 · 9. Zivilsenat
Leitsatz: 1a. Die Sachdienlichkeit der Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren kann nicht mit der Begründung verneint werden, dass im in erster Instanz anhängigen Nachverfahren bereits ein Sachverständigengutachten über die Echtheit der Unterschriften unter der Urkunde eingeholt worden ist. 1b. Die Sachdienlichkeit der Abstandnahme vom Urkundenprozess im Berufungsverfahren kann nicht mit der …