Zum Inhalt springen
Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 183 BRAO – Ehrenamtliche Tätigkeit des Präsidiums

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Die Mitglieder des Präsidiums üben ihre Tätigkeit unentgeltlich aus. Sie erhalten jedoch eine angemessene Entschädigung für den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Aufwand sowie eine Reisekostenvergütung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 183 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 183 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten