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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 175 BRAO – Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

(1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.

(2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt.

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„Was regelt § 175 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

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