Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 144 BRAO – Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.