Zum Inhalt springen
Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 141 BRAO – Ausfertigung der Entscheidungen

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Ausfertigungen und Auszüge der Entscheidungen des Anwaltsgerichts werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 141 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 141 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten