Ausfertigungen und Auszüge der Entscheidungen des Anwaltsgerichts werden von dem Vorsitzenden der Kammer des Anwaltsgerichts erteilt.
BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 141 BRAO – Ausfertigung der Entscheidungen
Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.
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„Was regelt § 141 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“