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Zitierfest

BRAO · Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 117 BRAO – Keine Verhaftung des Rechtsanwalts

Amtliche Fassung, Stand 22.12.2025.

Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 117 BRAO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 117 BRAO? Zitiere den Wortlaut.“

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