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Zitierfest

BNotO · Bundesnotarordnung

§ 98 BNotO – Verhängung der Disziplinarmaßnahmen

Amtliche Fassung, Stand 16.07.2026.

Verweis und Geldbuße können durch Disziplinarverfügung der Aufsichtsbehörden verhängt werden. Soll gegen den Notar auf Entfernung aus dem Amt, Entfernung vom bisherigen Amtssitz oder Entfernung aus dem Amt auf bestimmte Zeit erkannt werden, ist gegen ihn Disziplinarklage zu erheben. § 14 Absatz 1 Nummer 2 des Bundesdisziplinargesetzes findet auf die Entfernung vom bisherigen Amtssitz und die Entfernung aus dem Amt auf bestimmte Zeit entsprechende Anwendung.

Rechtsprechung zu § 98 BNotO

6 Entscheidungen zitieren § 98 BNotO: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BGH, Urt. v. 18.11.2019 – NotSt (Brfg) 4/18 · Senat für Notarsachen

    Leitsatz: 1. Zu der Entfernung eines Notars aus dem Amt. 2. Zu der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils im Disziplinarverfahren gegen einen Notar.
  • BGH, Beschl. v. 28.08.2019 – NotSt (Brfg) 1/18 · Senat für Notarsachen

    Leitsatz: 1. Zu der planmäßigen und missbräuchlichen Aufspaltung von Kaufverträgen in Angebot und Annahme. Die Auswahl eines Notars mit einem etwas weiter entfernt gelegenen Amtssitz oder die Angabe eines Bauträgers, man habe generell wenig Zeit, kann eine planmäßige Aufspaltung aller von diesem geschlossener Verträge offensichtlich nicht rechtfertigen. 2. Gewinnsucht im Sinne des § 97 Abs. 4 Satz 2 BNotO …
  • BGH, Beschl. v. 13.11.2017 – NotSt (Brfg) 3/17 · Senat für Notarsachen

    Leitsatz: 1. Eine auf die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes in Disziplinarangelegenheiten gestützte Verfahrenseinstellung kommt allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen in Betracht. Vorrangig ist die Berücksichtigung bei der gegen den Betroffenen zu verhängenden Sanktion. 2. Ein Notar verstößt grundsätzlich gegen seine Pflichten aus § 14 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 BNotO, wenn er eine …
  • BGH, Urt. v. 24.11.2014 – NotSt (Brfg) 1/14 · Senat für Notarsachen

    Leitsatz: 1. Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundungen von Maklercourtageklauseln. 2. Zur Gebührenerhebungspflicht des Notars aus § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BNotO.
  • BGH, Urt. v. 15.11.2021 – NotSt (Brfg) 2/21 · Senat für Notarsachen

    Leitsatz: 1. Unterlässt es der Notar, in einem Formularentwurf enthaltene Textteile zu streichen, die nicht Gegenstand der Erklärung der Urkundsbeteiligten waren, stellt dies einen Verstoß gegen § 44a Abs. 1 BeurkG i.V.m. § 17 Abs. 1 BeurkG dar. 2. Ein vorsätzlicher Verstoß gegen § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Notar glaubte, die Übergabe der Vertragsunterlagen …
  • BGH, Urt. v. 18.11.2019 – NotSt (Brfg) 1/19 · Senat für Notarsachen

    Leitsatz: Zu der Entfernung eines Notars aus dem Amt auf bestimmte Zeit wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten.

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