Der Bundesgerichtshof entscheidet in Disziplinarsachen gegen Notare in der Besetzung mit dem Vorsitzenden, zwei Richtern und zwei Notaren als Beisitzern.
BNotO · Bundesnotarordnung
§ 106 BNotO – Besetzung des Bundesgerichtshofs
Amtliche Fassung, Stand 16.07.2026.
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