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Zitierfest

BNatSchG · Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

§ 43 BNatSchG – Tiergehege

Amtliche Fassung, Stand 30.09.2026.

(1) Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 sind.

(2) Tiergehege sind so zu errichten und zu betreiben, dass

  • 1. die sich aus § 42 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 ergebenden Anforderungen eingehalten werden,
  • 2. weder der Naturhaushalt noch das Landschaftsbild beeinträchtigt werden und
  • 3. das Betreten von Wald und Flur sowie der Zugang zu Gewässern nicht in unangemessener Weise eingeschränkt wird.

(3) Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges sind der zuständigen Behörde mindestens einen Monat im Voraus anzuzeigen. Diese kann die erforderlichen Anordnungen treffen, um die Einhaltung der sich aus Absatz 2 ergebenden Anforderungen sicherzustellen. Sie kann die Beseitigung eines Tiergeheges anordnen, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können. In diesem Fall gilt § 42 Absatz 8 Satz 2 und 3 entsprechend.

(4) Die Länder können bestimmen, dass die Anforderungen nach Absatz 3 nicht gelten für Gehege,

  • 1. die unter staatlicher Aufsicht stehen,
  • 2. die nur für kurze Zeit aufgestellt werden oder eine geringe Fläche beanspruchen oder
  • 3. in denen nur eine geringe Anzahl an Tieren oder Tiere mit geringen Anforderungen an ihre Haltung gehalten werden.

(5) Weiter gehende Vorschriften der Länder bleiben unberührt.

Verweise

Vorschriften, die auf § 43 BNatSchG verweisen

Rechtsprechung zu § 43 BNatSchG

9 Entscheidungen zitieren § 43 BNatSchG, hier 6 davon: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 – 9 A 20/08 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Bei der im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeentscheidung vorzunehmenden Prüfung, ob sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert (§ 43 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG 2007, § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG n.F.), steht der Planfeststellungsbehörde auch für die Entscheidung, an welchem Standort Maßnahmen zum Ausgleich eines vorhabenbedingten Verlustes ergriffen …
  • BVerwG, Beschl. v. 17.04.2010 – 9 B 5/10 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustands der Populationen der betroffenen Art sind Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL zulässig, wenn sachgemäß nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Populationen weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands behindern; darüber hinaus müssen keine "außergewöhnlichen Umstände" …
  • BVerwG, Urt. v. 14.04.2010 – 9 A 5/08 · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Sind dem Gebietsschutz des Art. 6 FFH-RL unterfallende Vorkommen von Tierarten auf gebietsexterne Nahrungshabitate zwingend angewiesen, um in einem günstigen Erhaltungszustand zu verbleiben, so ist das FFH-Gebiet im Regelfall des Art. 4 Abs. 1 Satz 1 FFH-RL falsch abgegrenzt und muss auf diese Nahrungshabitate ausgedehnt werden. Dagegen wäre es systemwidrig, die Nahrungshabitate losgelöst von …
  • EuGH, Urt. v. 10.01.2006 – C-98/03 · Zweite Kammer

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen - Prüfung der Verträglichkeit bestimmter Projekte mit dem Schutzgebiet - Artenschutz.

  • BayVGH, Urt. v. 04.03.2026 – 8 A 22.40051 · 8. Senat

    straßenrechtliche Planfeststellung für den Ausbau der B 469 bei St., Öffentlichkeitsbeteiligung, naturschutzrechtliches Vermeidungsgebot, Biotopschutz, Befreiung, artenschutzrechtliche Ausnahme, Abwägung, Dimensionierung des Ausbauvorhabens, Verkehrssicherheit, Berücksichtigung des globalen …

  • BVerwG, Beschl. v. 14.04.2011 – 4 B 77/09 · 4. Senat

    Natura 2000; Gegenstand der Verträglichkeitsprüfung; berücksichtigungsfähiger Abweichungsgrund; Wechsel des Schutzregimes; zu den Anforderungen an die Begründung eines Gerichtsbeschlusses

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