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Zitierfest

BKatV · Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

§ 5 BKatV – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Amtliche Fassung, Stand 12.08.2026.

Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 19. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2232) geändert worden ist, außer Kraft.

Verweise

Vorschriften, die auf § 5 BKatV verweisen

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