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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 91 BGB – Vertretbare Sachen

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Vertretbare Sachen im Sinne des Gesetzes sind bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen.

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