Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 909 BGB – Vertiefung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 909 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 909 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten