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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 87b BGB – Auflösung der Stiftung bei Insolvenz

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.

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