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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 872 BGB – Eigenbesitz

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Wer eine Sache als ihm gehörend besitzt, ist Eigenbesitzer.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 872 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 872 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

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