Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 863 BGB – Einwendungen des Entziehers oder Störers

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Gegenüber den in den §§ 861, 862 bestimmten Ansprüchen kann ein Recht zum Besitz oder zur Vornahme der störenden Handlung nur zur Begründung der Behauptung geltend gemacht werden, dass die Entziehung oder die Störung des Besitzes nicht verbotene Eigenmacht sei.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 863 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 863 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten