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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 656a BGB – Textform

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

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Mit Zitierfest schlägt Claude § 656a BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 656a BGB? Zitiere den Wortlaut.“

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