Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 651y BGB – Abweichende Vereinbarungen

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Reisenden abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 651y BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 651y BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten