Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 624 BGB – Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Ist das Dienstverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Verpflichteten nach dem Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 624 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 624 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten