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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 570 BGB – Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu.

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