Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag, einem Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt, einem Vermittlungsvertrag oder einem Tauschsystemvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 485 BGB – Widerrufsrecht
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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