Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 473 BGB – Unübertragbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Das Vorkaufsrecht ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben des Berechtigten über, sofern nicht ein anderes bestimmt ist. Ist das Recht auf eine bestimmte Zeit beschränkt, so ist es im Zweifel vererblich.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 473 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 473 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten