Fällt das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus, so muss eine Liquidation stattfinden, sofern nicht über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 47 BGB – Liquidation
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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