Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 463 BGB – Voraussetzungen der Ausübung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Wer in Ansehung eines Gegenstandes zum Vorkauf berechtigt ist, kann das Vorkaufsrecht ausüben, sobald der Verpflichtete mit einem Dritten einen Kaufvertrag über den Gegenstand geschlossen hat.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 463 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 463 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten