Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2343 BGB – Verzeihung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 2343 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2343 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten