Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2285 BGB – Anfechtung durch Dritte

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die in § 2080 bezeichneten Personen können den Erbvertrag auf Grund der §§ 2078, 2079 nicht mehr anfechten, wenn das Anfechtungsrecht des Erblassers zur Zeit des Erbfalls erloschen ist.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 2285 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2285 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten