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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2263 BGB – Nichtigkeit eines Eröffnungsverbots

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Eine Anordnung des Erblassers, durch die er verbietet, das Testament alsbald nach seinem Tode zu eröffnen, ist nichtig.

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