Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2258 BGB – Widerruf durch ein späteres Testament

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

(1) Durch die Errichtung eines Testaments wird ein früheres Testament insoweit aufgehoben, als das spätere Testament mit dem früheren in Widerspruch steht.

(2) Wird das spätere Testament widerrufen, so ist im Zweifel das frühere Testament in gleicher Weise wirksam, wie wenn es nicht aufgehoben worden wäre.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 2258 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2258 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten