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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2257 BGB – Widerruf des Widerrufs

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.

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