Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 2257 BGB – Widerruf des Widerrufs
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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