Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 2147 BGB – Beschwerter
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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