Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2147 BGB – Beschwerter

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Mit einem Vermächtnis kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer beschwert werden. Soweit nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat, ist der Erbe beschwert.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 2147 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2147 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten