Hat der Erblasser einem Abkömmling, der zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung keinen Abkömmling hat oder von dem der Erblasser zu dieser Zeit nicht weiß, dass er einen Abkömmling hat, für die Zeit nach dessen Tode einen Nacherben bestimmt, so ist anzunehmen, dass der Nacherbe nur für den Fall eingesetzt ist, dass der Abkömmling ohne Nachkommenschaft stirbt.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 2107 BGB – Kinderloser Vorerbe
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
In Claude nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Claude § 2107 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 2107 BGB? Zitiere den Wortlaut.“