Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 2014 BGB – Dreimonatseinrede

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Der Erbe ist berechtigt, die Berichtigung einer Nachlassverbindlichkeit bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach der Annahme der Erbschaft, jedoch nicht über die Errichtung des Inventars hinaus, zu verweigern.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 2014 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2014 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten