Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann abgelehnt werden, wenn eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden ist.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1982 BGB – Ablehnung der Anordnung der Nachlassverwaltung mangels Masse
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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