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Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 165 BGB – Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.

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