Die Wirksamkeit einer von oder gegenüber einem Vertreter abgegebenen Willenserklärung wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Vertreter in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 165 BGB – Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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