Sorgeerklärungen und Zustimmungen sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügen.
BGB · Bürgerliches Gesetzbuch
§ 1626e BGB – Unwirksamkeit
Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Claude § 1626e BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 1626e BGB? Zitiere den Wortlaut.“