Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1564 BGB – Scheidung durch richterliche Entscheidung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Die Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann, ergeben sich aus den folgenden Vorschriften.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1564 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1564 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten