Zum Inhalt springen
Zitierfest

BGB · Bürgerliches Gesetzbuch

§ 1136 BGB – Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung

Amtliche Fassung, Stand 23.07.2026.

Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig.

In Claude nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Claude § 1136 BGB im amtlichen Wortlaut nach und zitiert wörtlich, statt aus dem Gedächtnis zu antworten. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1136 BGB? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Claude einrichten