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Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 95 BezO – Recht der Ersatzvornahme

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

Kommt der Bezirk binnen einer ihm gesetzten angemessenen Frist den Anordnungen der Rechtsaufsichtsbehörde nicht nach, so kann diese die notwendigen Maßnahmen an Stelle des Bezirks verfügen und vollziehen. Die Kosten trägt der Bezirk.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 95 BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 95 BezO? Zitiere den Wortlaut.“

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