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Zitierfest

BezO · Bezirksordnung für den Freistaat Bayern

Art. 22 BezO – Rechtsstellung; Aufgaben des Bezirkstags

Amtliche Fassung, Stand 28.07.2026.

(1) Der Bezirkstag ist die Vertretung der Bezirksbürgerinnen und Bezirksbürger. Er entscheidet im Rahmen des Art. 21 über die Angelegenheiten der Bezirksverwaltung.

(2) Der Bezirkstag überwacht die gesamte Bezirksverwaltung, insbesondere auch die Ausführung seiner Beschlüsse. Er kann hierfür Richtlinien aufstellen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Art. 22 BezO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Art. 22 BezO? Zitiere den Wortlaut.“

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